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Unterstützung bei Corona (COVID-19)

Sehr geehrte Mandanten,

die Corona Krise hält uns alle in Atem und wir alle werden mit einer Flut an Informationen überhäuft.

Daher wollen wir Ihnen lediglich als Übersichtsinformation mitteilen, dass wir Ihnen, wenn Sie dies wünschen, behilflich sind:

  • wenn die Voraussetzungen vorliegen, Kurzarbeitergeld für Ihr Unternehmen zu beantragen und abzurechnen,
  • wir Stundungsanträge und Herabsetzungsanträge beim Finanzamt für Sie stellen,
  • wir Erstattungsanträge für die jährlichen Umsatzsteuersondervorauszahlung für Sie stellen (wenn diese, wie in NRW, beschlossen werden),
  • Sie bei Verhandlungen mit Banken wegen Tilgungsaussetzung und Krediten unterstützen,
  • Sie bei Verhandlungen mit Vermietern und Lieferanten wegen Zahlungsfristverlängerungen unterstützen,
  • Sie bei Fragen der Herabsetzung Ihrer Krankenkassenbeiträge bei freiwillig Versicherten unterstützen,
  • für Sie im Falle einer Betriebsausfallversicherung die Abwicklung mit der Versicherung begleiten oder übernehmen,
  • sowie bei der Beantragung von Zuschüssen für Kleinbetriebe.

 

Zu dem Corona-Konjunkturpaket und dessen steuerlichen Auswirkungen haben wir außerdem eine Mandantenrundschreiben verfasst, welches Sie hier aufrufen können.

 

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an, 0651 99 98 55 0. Details klären wir gerne telefonisch mit Ihnen.

Tel: +49 651 999855 - 0

Fax +49 651 999855 - 99

mail(at)biesdorf-kram-partner.de

Biesdorf, Kram & Partner

Eurener Straße 33

54294 Trier

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