
Rechtsanwalt Kai Biesdorf
Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Tel.: 0651 99 98 55 22
Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Das Steuerrecht regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsbeziehung zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen, d. h. natürlichen Personen oder juristischen Personen, und dem Staat und ist im Wesentlichen, neben Lenkungsnormen die Subventionscharakter haben, auf die Erzielung von Einnahmen zu Gunsten des Staates und des Gemeinwesens ausgerichtet.
Das Steuerstrafrecht befasst sich mit den strafbewehrten Verstößen gegen das Steuerrecht. Das häufigste Delikt ist die Steuerhinterziehung durch Abgabe einer falschen oder fehlerhaften Steuererklärung. Bei Steuerdelikten handelt es sich entweder um Steuerstraftaten, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bewehrt sind oder um oder Steuerordnungswidrigkeiten, bei denen eine Geldbuße droht.
Wir beraten Sie:
Wir beraten Sie:
- bei der steuerlichen Gestaltung von Verträgen
- bei der Gestaltung von Betriebsübergaben und Veräußerungen sowie Erwerben
- bei der Frage der steuerlichen Nachfolgeplanung
- über vorweggenommene Erbfolgen und erbrechtliche Regelungen
- bei Fragen der Investitionsplanung und Erhalt von Investitionsdarlehen und sonstigen Förderprogrammen
- bei einkommensteuerlichen Problemstellungen
- bei körperschaftssteuerlichen Problemstellungen
- bei umsatzsteuerlichen Problemstellungen
- bei länderübergreifenden Problemstellungen
- bei der Stellung von Selbstanzeigen
- bei Steuerstrafverfahren im privaten wie im gewerblichen Bereich
- bei Steuerordnungswidrigkeitenverfahren
Wir übernehmen die Gestaltung von Verträgen:
Wir übernehmen die Gestaltung von Verträgen:
- bei vorweggenommener Erbfolge und Erbregelungen
- Veräußerung von Betrieb- oder Unternehmensteilen und Betriebskäufen
- Verträgen mit nahen Angehörigen
- Gestaltung unternehmensinterner Verträge
- grenzüberschreitende Verträge
- Grundstücksverträge
Wir verteidigen Sie:
Wir verteidigen Sie:
- in Steuerstrafsachen
- im Ermittlungsverfahren von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft
- vor den Amtsgerichten
- vor den Landgerichten
- vor den Oberlandesgerichten
- vor dem Bundesgerichtshof
Wir vertreten Sie vor:
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- Finanzämtern
- Finanzgerichten
- dem Bundesfinanzhof
- dem Bundesverfassungsgericht