
Rechtsanwalt Kai Biesdorf
Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Tel.: 0651 99 98 55 22
Rechtsanwalt für Erbrecht
Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergehen. Gerne beraten wir Sie über frühzeitige Regelung der Unternehmens- und Erbfolge, um Steuernachteile zu vermeiden und insbesondere auch Erbstreitigkeiten aus der Familie fern zu halten. Durch das Mittel der Testamentsvollstreckung lässt sich die Verwaltung/Auseinandersetzung des Nachlasses auf verlässlicher Basis nach den Wünschen des Erblassers gestalten.
Nach dem Erbfall beraten wir Sie zu Auseinandersetzungsvereinbarungen in der Erbengemeinschaft und vertreten Sie bei der Durchsetzung/Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Wir vertreten Sie ebenfalls in Erbscheins- und Teilungsversteigerungsverfahren.
Außerdem beraten wir Sie bei der Abfassung und Gestaltung von Patientenverfügungen.