
Rechtsanwalt Christoph Weber
Tätigkeitsschwerpunkt WEG-Recht
Tel.: 0651 99 98 55 21
Recht für Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Recht)
Jeder Wohnungseigentümer und insbesondere jeder, der erst ein Wohnungseigentum erwerben will, muss sich im Klaren darüber sein, das er mit dem Erwerb von Wohnungseigentum eine besondere Form des Eigentums erwirbt.
Dies hat immense Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Eigentümers und insbesondere auch die Kostentragungspflichten.